Teilnahmebedingungen

Wir sind aufgrund der internationalen Regelungen für Skifahrten im Ausland in der Pflicht, nur Vereinsmitgliedern unsere intensive Skibetreuung zukommen zu lassen. Mit der Zahlung des Mehrpreises von 20 € zum Reisepreis werden Teilnehmer für einen Zeitraum von drei Monaten Mitglied im TV06 Bad Neuenahr e.V.. Im Rahmen dieser Kurzzeitmitgliedschaft können auch alle anderen Sportangebote des TV06 genutzt werden. Die Kurzzeitmitgliedschaft beginnt mit Reisebeginn und erlischt automatisch nach Ablauf der drei Monate. Wir würden uns jedoch sehr freuen, wenn Teilnehmer auch weiterhin Mitglied im TV 06 Bad Neuenahr e.V. bleiben.


Versicherungen

Mitglieder des TV06 Bad Neuenahr e.V. sind über die allgemeine Sportversicherung gegen sporttypische Risiken versichert. Dies ist eine Ergänzung zum privaten/gesetzlichen Schutz für nicht durch die eigene Kranken- oder Unfallversicherung gedeckte Kosten nach Sportunfällen. Diese Absicherung gilt jedoch nicht für Kurzzeitmitglieder. Deshalb schließen wir für Teilnehmer, die durch ihre Teilnahme an einer unserer Reisen eine Kurzzeitmitgliedschaft erwerben, neben der gesetzlich vorgeschriebenen Insolvenzausfallversicherung eine Haftpflicht- und Unfallversicherung ab. Beim Fahrtenleiter kann ein entsprechender Sicherungsschein nach § 651 k BGB angefordert werden.

Es ist darüber hinaus zu empfehlen, eine private Reiserücktrittsversicherung und für Reisen ins Ausland eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen.


Anmeldung

Anmeldungen sind schriftlich (per Post oder per E-Mail) an den Fahrtenleiter zu richten. Bei Rabatten für Kinder gilt das Alter des Kindes bei Fahrtbeginn. Für den Veranstalter TV06 Bad Neuenahr e.V. ist die Anmeldung erst nach erfolgter Bestätigung durch den Fahrtenleiter und dem Eingang der damit verbundenen Anzahlung in Höhe von 150 € pro Person verbindlich. Die Anzahlung wird mit dem Gesamtpreis verrechnet. Der Anzahlungsbetrag ist innerhalb von zehn Tagen nach Bestätigung auf das angegebene Konto des Vereins einzuzahlen. Der Restbetrag ist vier Wochen vor Antritt der Fahrt unaufgefordert auf dasselbe Konto anzuweisen. Bei nicht fristgerechter Zahlung erlischt der Anspruch auf Ihre Reservierung.


Leistungen

Grundlage sind die in der Fahrtenbeschreibung angegebenen Leistungen. Halbpension (HP) beinhaltet Übernachtung, Frühstück und Abendessen. Die Liftkarten sind in der Regel nicht in den Preiskalkulationen der Freizeiten enthalten. Der Skikurs wird je nach Ausschreibung halb- oder ganztägig angeboten, soweit dies die Gesetze der Gastländer zulassen. Der Kinderskikurs beschränkt sich auf die skiläuferische Betreuung, wenn die Kinder mit dem Sportgerät vertraut und gruppenfähig sind.


Datenschutz

Die mit der Anmeldung erhobenen Daten werden nur für die Reiseorganisation sowie für die Mitgliederverwaltung verwendet. Sie werden Dritten aussschließlich für die Organisation der Reise erforderlichen Abläufe und nicht zu anderen Zwecken zur Verfügung gestellt.

Die Aktivitäten des Sportvereins TV06 sind von öffentlichem Interesse. Deshalb ist er nach § 23 KunstUrhG berechtigt, Bilder von Veranstaltungen und ähnlichen Aktivitäten zu zeigen, auf denen Personen zu sehen sind, die an Veranstaltungen teilgenommen haben. Der Verein weist darauf hin, dass Veröffentlichungen im Internet weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung dieser Fotos durch Dritte kann daher nicht generell ausgeschlossen werden.
Das Recht zur Einschränkung der Verarbeitung sowie das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung können Teilnehmer bereits auf dem Anmeldeformular dokumentieren oder über die im Bereich Datenschutz auf unserer Webseite www.tv06.de/datenschutz aufgeführten Wege geltend machen.


Reiserücktritt

Eine Reiserücktrittserklärung muss unverzüglich schriftlich bei dem jeweiligen Fahrtenleiter eingereicht werden. Für die zeitliche Staffelung eines eventuell fälligen Eigenanteils kommt es auf den Zugang der Erklärung bei dem jeweiligen Fahrtenleiter an. Eine Übersendung der Rücktrittserklärung per Einschreiben wird deshalb empfohlen. Für den Fall eines Reiserücktritts gelten die folgenden Bindungen:
– Bis 30 Tage vor Fahrtantritt sind 30 % des Reisepreises zu leisten;
– 29 Tage bis 10 Tage vor Fahrtantritt sind 60 % des Reisepreises zu leisten;
– ab 9 Tage vor Fahrtantritt sind 90% des Reisepreises zu leisten.


Busanreise

Sollte eine Busanreise zu einer Fahrt hinzu gebucht werden, so sind diese Kosten im Falle eines Reiserücktritts von den Reiserücktrittsregelungen ausgeschlossen. Hierbei gilt, dass 50% der Kosten für die Busanreise der zurücktretenden Person zu leisten sind.


Reiseausfall

Sollte eine Fahrt ausfallen, so kann der TV06 Bad Neuenahr e.V. nicht für etwaige Schadensersatzansprüche haftbar gemacht werden.


TV06 Bad Neuenahr e.V.
Abteilung Ski & Snowboard

Ansprechpartner

Sollten Sie Rückfragen zu einer Freizeit oder den Teilnahmebedingungen haben, dann wenden Sie sich bitte direkt an Ihre/n FahrtenleiterIn.

nützliche Links

PDF-Download   Teilnahmebedingungen

PDF-Download   Mail-Anmeldeformular

PDF-Download   Fahrtenprogramm 2024/25